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BR-09: Ihr eigenes Land fehlt in der Anschrift. So beheben Sie den Fehler

In Ihrer eigenen Anschrift fehlt der Ländercode (BT-40).

Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931

Der Wortlaut der Regel

The Seller postal address (BG-5) shall contain a Seller country code (BT-40).

Betroffene Felder: BT-40, BG-5

Was die Regel prüft

Die Regel prüft, ob die Anschrift des Rechnungsstellers einen Ländercode trägt. Erwartet werden zwei Buchstaben nach ISO 3166-1, also DE für Deutschland, AT für Österreich, FR für Frankreich.

Warum Dateien daran scheitern

  • Das Land wurde weggelassen, weil Absender und Empfänger im selben Land sitzen und es überflüssig schien.
  • Es wurde der Ländername ausgeschrieben statt des Codes: „Deutschland“ statt DE.
  • Die Anschrift steht als Freitext in einem Feld, ohne getrennten Ländercode.

So beheben Sie den Fehler

  1. Tragen Sie den Ländercode mit zwei Buchstaben ein, für Deutschland DE.
  2. Das Feld heißt im Standard „Seller country code“ (BT-40). Es erwartet den Code, nicht den ausgeschriebenen Namen.
  3. Der Ländercode ist immer Pflicht, auch bei einer rein inländischen Rechnung.

Prüfen Sie Ihre Datei

Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.

Rechnung prüfen

oder hierher ziehen

XRechnung-XML oder ein ZUGFeRD- / Factur-X-PDF. Bis zu 10 MB.

  • Geprüft mit den offiziellen EN-16931- und XRechnung-Regeln
  • Ihre Datei wird gelöscht, sobald das Ergebnis erscheint
  • Ohne Anmeldung, Ergebnis in Sekunden

Wie es weitergeht

Eine Rechnung mit Fehlern wird abgelehnt. Erstellen Sie aus dem vorhandenen PDF eine korrekte Rechnung oder geben Sie die Daten selbst ein. In beiden Fällen erhalten Sie eine Datei, die besteht.