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BR-AE-02: Reverse Charge ohne die nötigen Nummern. So beheben Sie den Fehler

Bei Reverse Charge (Kategorie AE) braucht die Rechnung Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer und die USt-IdNr. (BT-48) oder Registernummer (BT-47) des Kunden.

Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931

Der Wortlaut der Regel

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "Reverse charge" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller Tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63) and the Buyer VAT identifier (BT-48) and/or the Buyer legal registration identifier (BT-47).

Betroffene Felder: BT-31, BT-63, BT-48

Was die Regel prüft

Die Regel greift, sobald eine Position die Umsatzsteuerkategorie AE (Reverse Charge) trägt. Dann müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Für Sie als Verkäufer: Ihre USt-IdNr. (BT-31), Ihre Steuernummer (BT-32) oder die USt-IdNr. Ihres Steuervertreters (BT-63). Für Ihren Kunden: seine USt-IdNr. (BT-48) oder die Kennung seiner rechtlichen Registrierung (BT-47).

Warum Dateien daran scheitern

  • Die USt-IdNr. Ihres Kunden ist in den Kundenstammdaten nicht hinterlegt, weil sie bei bisherigen Rechnungen mit Umsatzsteuer nie gebraucht wurde.
  • Die USt-IdNr. des Kunden steht nur im Hinweistext zur Steuerschuldnerschaft oder im PDF, nicht in ihrem eigenen Feld BT-48.
  • Ihre eigene USt-IdNr. oder Steuernummer fehlt in den Daten. In XRechnung meldet der Prüfbericht dann zusätzlich BR-DE-16.
  • Die Kategorie AE wurde gesetzt, obwohl der Umsatz nicht unter Reverse Charge fällt. Dann fehlen nicht die Nummern, sondern die Kategorie ist falsch.

So beheben Sie den Fehler

  1. Tragen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden mit Länderkürzel in „Buyer VAT identifier“ (BT-48) ein. Ersatzweise akzeptiert die Regel die Kennung seiner rechtlichen Registrierung in „Buyer legal registration identifier“ (BT-47).
  2. Prüfen Sie auch Ihre eigene Seite: Ihre USt-IdNr. (BT-31) oder Ihre Steuernummer (BT-32) muss in den Daten stehen, nicht nur im Briefkopf.
  3. Ob Reverse Charge für diesen Umsatz überhaupt gilt, ist eine steuerliche Frage. Klären Sie sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Nummern ergänzen.
  4. In unserem Formular verlangt das Feld „USt-IdNr.“ unter „Kundendaten“ eine Eingabe, sobald eine Position die USt-Art „Reverse-Charge (Leistungsempfänger schuldet die USt.)“ trägt. Ihre eigene USt-IdNr. oder Steuernummer ist ohnehin immer Pflicht.

Prüfen Sie Ihre Datei

Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.

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  • Geprüft mit den offiziellen EN-16931- und XRechnung-Regeln
  • Ihre Datei wird gelöscht, sobald das Ergebnis erscheint
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