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BR-AE-10: Reverse Charge ohne Befreiungsgrund. So beheben Sie den Fehler

Eine Steuergruppe mit Reverse Charge (Kategorie AE) nennt keinen Befreiungsgrund, weder als Code (BT-121) noch als Text (BT-120).

Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931

Der Wortlaut der Regel

A VAT breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) "Reverse charge" shall have a VAT exemption reason code (BT-121), meaning "Reverse charge" or the VAT exemption reason text (BT-120) "Reverse charge" (or the equivalent standard text in another language).

Betroffene Felder: BT-118, BT-120, BT-121

Was die Regel prüft

Die Regel prüft jede Gruppe der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit der Kategorie AE (Reverse Charge): Sie muss einen Befreiungsgrund tragen. Das kann ein Code (BT-121) mit der Bedeutung Reverse Charge sein oder ein Text (BT-120), der Reverse Charge sagt, auch gleichwertig in einer anderen Sprache. Eines von beiden genügt.

Warum Dateien daran scheitern

  • Der Grund steht nur an der Position, nicht in der Steuergruppe der Aufschlüsselung. Für die Regel zählt ausschließlich die Aufschlüsselung.
  • Der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers steht nur als Bemerkung zur Rechnung oder im Layout des PDFs, nicht im dafür vorgesehenen Feld.
  • Die Software setzt bei Reverse Charge nur die Kategorie AE und den Satz null und lässt den Befreiungsgrund leer.

So beheben Sie den Fehler

  1. Tragen Sie in jeder Steuergruppe mit der Kategorie AE einen Befreiungsgrund ein: als Code (BT-121) den Wert VATEX-EU-AE aus der VATEX-Codeliste oder als Text (BT-120) einen Hinweis wie „Reverse Charge“, auf Deutsch „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
  2. Der Grund gehört in die Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), nicht nur an die Position und nicht nur in eine Bemerkung.
  3. Ob Reverse Charge für Ihren Umsatz überhaupt gilt, ist eine steuerliche Frage. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung; diese Regel prüft nur, ob der Grund angegeben ist.
  4. In unserem Formular wählen Sie unter „USt-Art“ die Option „Reverse-Charge (Leistungsempfänger schuldet die USt.)“. Den Befreiungsgrund schreibt unsere Software dann selbst als Text in die Steuergruppe; ein eigenes Feld dafür gibt es nicht.

Prüfen Sie Ihre Datei

Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.

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