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BR-CO-09: Der USt-IdNr. fehlt das Länderkürzel. So beheben Sie den Fehler

Eine USt-IdNr. in der Rechnung, Ihre (BT-31), die Ihres Steuervertreters (BT-63) oder die Ihres Kunden (BT-48), beginnt nicht mit einem Länderkürzel.

Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931

Der Wortlaut der Regel

The Seller VAT identifier (BT-31), the Seller tax representative VAT identifier (BT-63) and the Buyer VAT identifier (BT-48) shall have a prefix in accordance with ISO code ISO 3166-1 alpha-2 by which the country of issue may be identified. Nevertheless, Greece may use the prefix ‘EL’.

Betroffene Felder: BT-31, BT-63, BT-48

Was die Regel prüft

Die Regel prüft den Anfang jeder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung: Ihrer eigenen (BT-31), der Ihres Steuervertreters (BT-63) und der Ihres Kunden (BT-48). Jede muss mit einem Ländercode aus zwei Buchstaben nach ISO 3166-1 beginnen, an dem sich das ausstellende Land erkennen lässt, also DE für Deutschland oder AT für Österreich. Einzige Ausnahme: Griechenland darf EL verwenden.

Warum Dateien daran scheitern

  • Die USt-IdNr. wurde nur mit ihren Ziffern erfasst, also 123456789 statt DE123456789. Das Kürzel gehört zur Nummer, auch auf einer rein inländischen Rechnung.
  • Im Feld für die USt-IdNr. steht in Wahrheit die Steuernummer, etwa 30/815/12345. Eine Steuernummer hat kein Länderkürzel und gehört in ein eigenes Feld.
  • Das Kürzel ist kleingeschrieben, de statt DE. Die Prüfung vergleicht mit einer Liste in Großbuchstaben und erkennt de nicht als Ländercode.
  • Die USt-IdNr. Ihres Kunden wurde ohne Kürzel in die Kundenstammdaten übernommen. Die Regel prüft seine Nummer genauso wie Ihre eigene.

So beheben Sie den Fehler

  1. Setzen Sie das Länderkürzel direkt vor die Nummer: DE123456789 für Deutschland, ATU12345678 für Österreich. Für Griechenland ist EL erlaubt.
  2. Die Felder heißen im Standard „Seller VAT identifier“ (BT-31) und „Buyer VAT identifier“ (BT-48). Der Meldungstext ist für beide derselbe, prüfen Sie also Ihre Nummer und die Ihres Kunden.
  3. Steht im Feld eine Steuernummer, verschieben Sie sie in „Seller tax registration identifier“ (BT-32) und lassen Sie BT-31 leer, wenn Sie keine USt-IdNr. haben. Siehe dann auch BR-CO-26.
  4. In unserem Formular meldet das Feld „USt-IdNr.“ unter „Ihre Daten“ und unter „Kundendaten“ schon vor dem Erstellen, wenn die Nummer nicht mit zwei Buchstaben beginnt. Leerzeichen und Kleinbuchstaben gleichen wir selbst an.

Prüfen Sie Ihre Datei

Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.

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