BR-DE-16: Weder USt-IdNr. noch Steuernummer. So beheben Sie den Fehler
Die Rechnung nennt weder Ihre USt-IdNr. (BT-31) noch Ihre Steuernummer (BT-32) noch einen Fiskalvertreter (BG-11). Eines davon ist Pflicht.
Der Wortlaut der Regel
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.
Betroffene Felder: BT-31, BT-32, BG-11
Was die Regel prüft
Die Regel prüft: Verwendet die Rechnung eine der Umsatzsteuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M, muss mindestens eine von drei Angaben übermittelt werden: Ihre USt-IdNr. (BT-31), Ihre Steuernummer (BT-32) oder die Angaben zu Ihrem steuerlichen Vertreter (BG-11). Eine davon genügt. Ausgenommen ist nur die Kategorie O für nicht steuerbare Umsätze, die Regel betrifft also fast jede Rechnung.
Warum Dateien daran scheitern
- Steuernummer und USt-IdNr. stehen nur im Briefkopf oder in der Fußzeile des PDFs. In den strukturierten Daten fehlen sie, und nur die zählen für die Prüfung.
- In den Stammdaten Ihres eigenen Unternehmens ist keine der beiden Nummern hinterlegt, deshalb lässt die Software beide Felder leer.
- Die Nummer wurde als freier Text in eine Bemerkung zur Rechnung geschrieben statt in ihr eigenes Feld.
- Bei einer Rechnung mit Regelsteuersatz meldet der Prüfbericht oft zusätzlich BR-S-02. Sie hat dieselbe Ursache und verschwindet mit derselben Korrektur.
So beheben Sie den Fehler
- Tragen Sie Ihre USt-IdNr. mit Länderkürzel in „Seller VAT identifier“ (BT-31) ein, etwa DE123456789.
- Oder tragen Sie die Steuernummer, die Ihnen Ihr Finanzamt erteilt hat, in „Seller tax registration identifier“ (BT-32) ein. Eine der beiden Nummern genügt.
- BG-11 („SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY“) ist nur gemeint, wenn ein Fiskalvertreter für Sie handelt. Dann gehören Name, Anschrift und USt-IdNr. des Vertreters hinein.
- In unserem Formular sind es die Felder „USt-IdNr.“ und „Steuernummer“ unter „Ihre Daten“. Ist keines von beiden gefüllt, wird die Rechnung nicht erstellt.
Prüfen Sie Ihre Datei
Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.
oder hierher ziehen
XRechnung-XML oder ein ZUGFeRD- / Factur-X-PDF. Bis zu 10 MB.
- Geprüft mit den offiziellen EN-16931- und XRechnung-Regeln
- Ihre Datei wird gelöscht, sobald das Ergebnis erscheint
- Ohne Anmeldung, Ergebnis in Sekunden
Wie es weitergeht