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BR-E-10: Steuerbefreit, aber ohne Befreiungsgrund. So beheben Sie den Fehler

Eine steuerbefreite Gruppe (Kategorie E) in der Umsatzsteueraufschlüsselung nennt keinen Befreiungsgrund, weder als Text (BT-120) noch als Code (BT-121).

Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931

Der Wortlaut der Regel

A VAT breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) "Exempt from VAT" shall have a VAT exemption reason code (BT-121) or a VAT exemption reason text (BT-120).

Betroffene Felder: BT-118, BT-120, BT-121

Was die Regel prüft

Die Regel prüft jede Gruppe der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit der Kategorie E, steuerbefreit. Eine solche Gruppe muss einen Grund für die Befreiung nennen: als Text (BT-120) oder als Code (BT-121). Eines von beiden genügt.

Warum Dateien daran scheitern

  • Sie rechnen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ab, die Positionen tragen die Kategorie E, aber das Feld für den Befreiungsgrund ist leer.
  • Der Hinweis auf die Steuerbefreiung steht nur als Bemerkung auf der Rechnung (BT-22) oder im Text des PDFs. Die Regel liest nur die Felder in der Steuergruppe.
  • Die Kategorie wurde nachträglich von Z auf E umgestellt. Z verlangt keinen Befreiungsgrund, E schon, und der Grund wurde nicht ergänzt.

So beheben Sie den Fehler

  1. Tragen Sie in der Steuergruppe mit der Kategorie E einen Befreiungsgrund in „VAT exemption reason text“ (BT-120) ein, also den Hinweis, auf welcher Vorschrift die Befreiung beruht.
  2. Statt des Textes können Sie einen Code aus der Codeliste VATEX in „VAT exemption reason code“ (BT-121) angeben. Findet sich dort kein passender Code, genügt der Text.
  3. Weichen Sie nicht auf die Kategorie Z aus, um die Meldung loszuwerden. Z ist der Nullsatz, nicht die Steuerbefreiung, und eine Gruppe mit Z darf gar keinen Befreiungsgrund tragen (BR-Z-10). Welche Kategorie und welcher Wortlaut für Ihren Umsatz richtig sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
  4. In unserem Formular setzt das Häkchen „Ich rechne als Kleinunternehmer ab (§ 19 UStG)“ jede Position auf die USt-Art „Steuerbefreit (keine USt. laut Gesetz)“. Der Befreiungsgrund wird automatisch in BT-120 eingetragen: bei § 19 ein Hinweis auf diese Vorschrift, bei anderen steuerbefreiten Positionen ein allgemeiner Befreiungsgrund. Dieser Fehler kann dort deshalb nicht entstehen.

Prüfen Sie Ihre Datei

Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.

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