BR-S-09: Der Steuerbetrag zum Regelsatz stimmt nicht. So beheben Sie den Fehler
In einer Steuergruppe mit Regelsteuersatz ist der Steuerbetrag (BT-117) nicht die Bemessungsgrundlage (BT-116) mal dem Steuersatz (BT-119).
Fehler: die Rechnung wird abgelehntAus der europäischen Norm EN 16931
Der Wortlaut der Regel
The VAT category tax amount (BT-117) in a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is "Standard rated" shall equal the VAT category taxable amount (BT-116) multiplied by the VAT category rate (BT-119).
Betroffene Felder: BT-117, BT-116, BT-119
Was die Regel prüft
Die Regel rechnet jede Gruppe der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit der Kategorie S (Regelsteuersatz) nach: Der Steuerbetrag der Gruppe (BT-117) muss der Bemessungsgrundlage (BT-116) mal dem Steuersatz der Gruppe (BT-119) entsprechen. Gruppen mit einer anderen Kategorie prüft diese Regel nicht.
Warum Dateien daran scheitern
- Der Steuerbetrag der Gruppe wurde nicht aus der Bemessungsgrundlage berechnet, sondern aus den Positionen zusammengezählt oder als Differenz zwischen Brutto und Netto übernommen.
- Ihr System rechnet mit Bruttopreisen. Ein Preis wie 56,90 € brutto lässt sich bei 19 % nicht centgenau zerlegen: 47,81 € netto ergeben 9,08 € Steuer und 56,89 €, 47,82 € netto ergeben 9,09 € und 56,91 €. Hält die Software am Bruttopreis fest, muss sie Netto oder Steuer anpassen, und über viele Positionen summiert sich das.
- Der Steuersatz der Gruppe passt nicht zu ihrem Steuerbetrag, etwa 19 % angegeben, aber mit 7 % gerechnet.
- Die Bemessungsgrundlage wurde geändert, etwa durch einen nachträglichen Rabatt, der Steuerbetrag aber nicht neu berechnet.
So beheben Sie den Fehler
- Berechnen Sie den Steuerbetrag jeder Gruppe einmal aus ihrer Bemessungsgrundlage: „VAT category taxable amount“ (BT-116) mal „VAT category rate“ (BT-119) geteilt durch hundert ergibt den „VAT category tax amount“ (BT-117). Prüfen Sie dabei, ob der Satz der Gruppe derselbe ist wie auf ihren Positionen (BT-152).
- Arbeitet Ihr System mit Bruttopreisen, lassen Sie die Steuer der Gruppe aus der Bemessungsgrundlage berechnen statt aus Brutto minus Netto. Der Bruttobetrag ergibt sich dann aus Netto plus Steuer und kann um Cent vom ursprünglichen Bruttopreis abweichen.
- Meldet der Prüfbericht zugleich BR-CO-17 und BR-CO-14, korrigieren Sie zuerst den Steuerbetrag der Gruppe und danach den Umsatzsteuer-Gesamtbetrag (BT-110), der die Summe aller Gruppen sein muss.
- In unserem Formular gibt es kein Feld für den Steuerbetrag: er wird für jede Steuergruppe einmal aus Bemessungsgrundlage und Satz berechnet.
Prüfen Sie Ihre Datei
Laden Sie Ihre Rechnung hoch. Sie läuft durch dasselbe offizielle Prüfwerkzeug, das diese Regel anwendet, und Sie sehen sofort, ob sie jetzt besteht.
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